StVO
Es gibt in Deutschland keine Rechtsprechung, die so umfangreich an Gesetzestext
ist wie das Verkehrsrecht. Da werden Verordnungen und Änderungen zur Verordnung
so rasant schnell neu formuliert, dass selbst Experten immer wieder in den
einschlägigen Lektüren nachschlagen müssen, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Kraftfahrpersonalgesetz, Straßenverkehrsgesetz und und und sind nur ein kleiner
Teil aller Verordnungen und Gesetze.
Wer von den "Alten Hasen" will da behaupten, dass er in Sachen Gesetzestext der
StVO oder gar der StVZO voll in der Materie steht?
Hilfe geben da die Moderatoren der Verkehrswacht, die nicht wie zu Zeiten der
DDR zu einer Verkehrsteilnehmerschulung einladen wo es dann den begehrten
Stempel gibt.
Nein, auch dieser Personenkreis ist neu geschult in der Art und Weise der
Wissensvermittlung.
Alle Neuerungen der StVO können eine Rolle spielen, aber auch hier entscheidet
das Publikum über die Inhalte der Veranstaltungen mit.
Hierzu kann es Rundtischgespräche oder auch Seminare als Schulungsform geben.
Entscheidend ist, welche Materialien und Medien verwendet werden.
Möglichkeiten solche Veranstaltungen durchzuführen bieten wir zum Beispiel
Vereinen an, die auch in ihren Arbeitsplänen im Jahresverlauf neue Inhalte
suchen.
Da wären Feuerwehrvereine genauso gefragt wie der Kaninchen- oder
Taubenzüchterverein, die ja auch ihre Tiere zu Ausstellungen von A nach B
transportieren.
Auch der Sportverein, der Sportler befördert und immer wieder Fragen zur Mitnahme
von Personen hat.
Ein Thema tritt hier besonders immer wieder auf - Rückhaltesysteme für Schüler.
Bei Anfragen zur Durchführung einer Veranstaltung in diesem Programm wenden Sie
sich bitte an:
Herrn Heinz Neuschwander
Lindenstraße 37
98693 Ilmenau
Tel. 03677/ 68080
