Schülerlotsen
Die wichtigste Aufgabe des Schülerlotsen ist es, jüngeren und im Straßenverkehr unerfahrenen Schülern das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen und den Schulweg an gefährlichen Stellen zu sichern. Diese Tätigkeit erfordert ein umsichtiges Verhalten gegenüber allen Verkehrsteilnehmern.

"Im einzelnen hat der Schülerlotse folgendes zu beachten:
* er darf nicht regelnd in den Verkehr eingreifen
* er muss zum Überqueren der Fahrbahn ausreichende Zeitlücken abwarten;
* er gibt die Absicht, dass Schüler die Fahrbahn überqueren wollen, durch die Winkerkelle rechtzeitig und unmissverständlich bekannt,
* er führt danach die Schüler möglichst in Gruppen über die Fahrbahn
Wesentlich ist auch seine Vorbildwirkung für die jungen Verkehrsteilnehmer, die sich nicht nur auf seine "Dienstzeiten" beschränken sollten.
Wer kann Schülerlotse werden?
Schülerlotsen sollten mindestens 12 Jahre alt sein und wenigstens die 6. Klasse besuchen. Nur Schüler, die sich freiwillig für den Schülerlotsendienst zur Verfügung stellen, können Eingesetzt werden. Hierzu sollten die Erziehungsberechtigten auch über die Tätigkeit und die damit verbundenen Konsequenzen (Dienstzeiten, Dauer der Ausbildung etc.) informiert sein und frühzeitig schriftlich ihr Einverständnis bekunden.Besonders der Schule kommt bei der Auswahl befähigter Schüler eine große Bedeutung zu. Der Ausbilder setzt sich daher langfristig mit den entsprechenden Lehrkräften in Verbindung. Ein erfahrener Polizeibeamter übernimmt in 10 bis 12 Unterrichtsstunden die Ausbildung und nach einer theoretischen und praktischen Wissensüberprüfung können die Schülerlotsen ihren verantwortungsvollen Dienst aufnehmen. In den ersten Tagen steht ihnen dann wiederum der Polizeibeamte zur Seite.
Kleidung
Der Schülerlotse erhält für seine Tätigkeit eine Dienstkleidung. Diese besteht aus einem orange-roten Poncho mit einem diagonal über die linke Schulter verlaufenden weißen Streifen der hinten und vorn den Schriftzug „Schülerlotse“ trägt. Weiter gehören zur Ausrüstung ein orange-rotes Basecap und eine weiß umrandete rote Kelle.Diese Kleidung weist den Schülerlotsen gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern in seiner besonderen Funktion aus und sollte daher immerwährend des Dienstes getragen werden.
Versicherung
Schülerlotsen sind bei ihrer Tätigkeit durch die gesetzliche Unfallversicherung selber umfassend versichert. Für Schäden Dritter, die bei ihrem Dienst nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, sind sie nicht haftbar zu machen; in solchen Fällen tritt das Land in Haftung.Galerie SCHÜLERLOTSEN
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