Jugendverkehrsschule
Das Radfahren der Kinder und Jugendlichen ist ein zentrales Thema für die
Deutsche Shell und die Deutsche Verkehrswacht.
Shell hat bereits vor 50 Jahren das Konzept der JUGENDVERKEHRSSCHULE entwickelt
und unterstützt seitdem kontinuierlich den bundesweiten Ausbau dieses Rückrates
der schulischen Verkehrserziehung. Für die Deutsche Verkehrswacht stellt das
Programm der RADFAHRAUSBILDUNG, dessen Wurzeln ebenfalls bis in die fünfziger
Jahre zurückreichen, stets einen Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit dar.

Für die praktischen Übungsteile existieren zwei Modelle:
- Stationäre Jugendverkehrsschulen auf abgeschlossenen Geländen, auf denen in Miniaturform die Verkehrsabläufe simuliert werden.
- Mobile Jugendverkehrsschulen, die auf Schulhöfen aufgebaut werden können, zu den Übungseinheiten bringen die Polizeibeamten mit dem LKW Fahrräder und diverse andere Geräte mit und auf markierten Mini-Straßen kann dann geübt werden.
Zunehmend werden aber diese ausschließlich im Schonraum durchgeführten Übungseinheiten auch in die Verkehrswirklichkeit der Schulnähe oder des Wohnumfeldes übertragen.
Sehr wichtig ist heute, dass die Bewegungserziehung schon im Kindergartenalter und in den Klassenstufen 1 und 2 stattfindet. Mit Vorübungen und Spielgeräten wie Roller oder auch spielerischen Übungen mit dem Fahrrad kann die Ausbildung in der 4. Klasse und deren erfolgreicher Abschluss vorbereitet werden.
Das Übungsprogramm
1. Grundlagen· Ausstattung des Fahrrades
· Anfahren und Bremsen
· Benutzung der Straße
· Vorbeifahren an Fahrzeugen und Hindernissen
2. Vorfahrt
· Regelung durch Verkehrszeichen
· Rechts vor links
3. Linksabbiegen
· Direktes Linksabbiegen
· Einordnen in den Fahrstreifen
· Einordnen zur Fahrbahnmitte
4. Vorbereitung
· Bekanntgabe des Prüfungsablaufs und der Wertung
· Abknickende Vorfahrtstraße
· Umsetzung aller bisher behandelten Inhalte
5. Praktische Abschlussprüfung
· Einzelprüfung mit dem Inhalt Linksabbiegen, 1 Runde
· Gruppenprüfung 10 Minuten in freier Fahrt
Im Ergebnis der Einzelprüfung und der Gruppenprüfung darf der Schüler nicht mehr als 10 Fehlerpunkte erhalten, dann zählt die Prüfung als bestanden. Eine Nachprüfung ist zum Abschluss des Schuljahres vorgesehen. An ihr nehmen neben den Schülern, die das Ziel der Radfahrausbildung nicht erreicht haben auch die Schüler teil, die zur Zeit der Ausbildung durch Krankheit oder auch andere Gründe nicht teilgenommen haben.
Dem geht voraus die theoretische Vermittlung der Inhalte im Fächerübergreifenden Unterricht durch die Lehrkräfte der Grundschule. Zumeist aber im Heimat- und Sachkundeunterricht bzw. im Fach Deutsch. In den meisten Fällen sind es die Klassenleiter der Viertklässler.
Auch hier wird zum Abschluss eine Lernzielkontrolle als theoretische Prüfung geschrieben.
Die Mindestpunktzahl ist dabei 30 von 40 zu erreichenden Punkten.
